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Der P-Schein

30.07.2010

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Der P-Schein heißt eigentlich...

...Führerschein zur Fahrgastbeförderung. Die bundesweit gültigen Voraussetzungen regelt die Fahrerlaubnis-Verordnung , insbesondere der § 48. Demnach muss der/die Berwerber/-in die notwendige Fahrerlaubnis der Klasse /-n besitzen. Ferner ist ein Mindestalter von 21 Jahren Voraussetzung. Dem Antrag sind Anlagen beizufügen, aus dem die Eignung aus ärztlicher Sicht hervorgeht sowie die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen bescheinigt wird. Ein Führungszeugnis sowie ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister des KBA müssen beantragt werden. Ab 6 Punkten wird der Antrag auf Erteilung des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung in der Regel verwehrt.

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Der Antrag

In Berlin ist der Antrag beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), Referat Fahrerlaubnisse und Personenbeförderung in der Puttkamerstr. 16-18 (10969 Berlin) zu stellen. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) beträgt maximal fünf Jahre. Ein Antrag auf Verlängerung ist rechtzeitig zu stellen. Wird die Verlängerung nicht rechtzeitig beantragt, ist mit "erhöhten" Gebühren zu rechnen. Nach fünf Jahren abzüglich einem Tag ab Ablaufsdatum ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Dann muss die FzF neu beantragt werden.

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Die Kosten

Der Antrag auf Erteilung, Erweiterung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen (P-Schein) kostet mittlerweile 42,60 Euro. Zusätzlich wird ein Führungszeugnis benötigt. Dieses schlägt mit 13,00 Euro zu Buche.

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die Ortskundeprüfung

Ab einer Einwohneranzahl von 50.000 ist eine Ortskundeprüfung abzulegen. Diese wird zur Zeit von den beiden Berliner Gewerbevertretungen, dem Taxiverband Berlin e.V. (von Oktober bis März) und der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. (von April bis September) abgenommen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und sofern dieser bestanden ist, einem mündlichen Teil. Die Prüfung richtet sich nach dem Ortskundekatalog, so dass ein gezieltes Lernen möglich ist. Folgende Fragen werden gestellt:

1. Bezirke (es sind zwei angrenzende Stadtbezirke zu nennen.)

2. Ortsteile / Siedlungen (es ist der Bezirk zu nennen, indem der Ortsteil bzw. Siedlung liegt)

3. Straßen (es sind die Begrenzungen der Straßen zu nennen, z.B. weiterführende oder Querstraßen)

4. Plätze (es sind mindestens drei einmündene Straßen zu nennen)

5. Objekte (es ist die Straße zu nennen, in der sich der Haupteingang oder die Zufahrt befindet)

Es werden 30 Fragen gestellt, die in maximal 30 Minuten zu beantworten sind. Bei der mündlichen Prüfung sind zwei von drei Zielfahrten richtig zu beantworten. Dabei sind die kürzesten Strecken zu wählen und alle Straßennamen, die befahren werden, zu nennen.

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Die Ausbildung

Da es keine Ausbildungsvorschriften gibt, ist es durchaus möglich, sich den notwendigen Wissensstand selbst anzueignen. Sinnvoller ist es jedoch, sich bei einer der zahlreichen Taxi-Schulen anzumelden. Diese werden überwiegend von Taxiunternehmen betrieben. Die dadurch entstehenden Kosten sind unterschiedlich. Selbst kostenlose Ausbildungen werden angeboten.

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