Bargeldlos im Taxi bezahlen

KreditkartenAm 08. Mai 2015 ist die Siebente Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr in Kraft getreten. Welch ein sperriges Wort. Kurzum: Der Berliner Taxitarif hat sich in Teilen geändert. Nicht dass die Kilometerpreise oder die Grundgebühr mit dieser Novelle angehoben wurden. Vielmehr geht es um die Akzeptanz von bargeldlosen Zahlungsmitteln im Taxi.

Wurden bisher Kreditkarten (und Debitkarten) auf freiwilliger Basis von den Taxifahrer/-innen angenommen, so besteht nun eine gesetzliche Verpflichtung zur Akzeptanz von mindestens drei „im Geschäftsverkehr üblichen“ Karten im Taxi. Hier der Verordnungstext im Auszug:

§ 7 „(2) Auf Wunsch des Fahrgastes muss in jeder Taxe bargeldlose Zahlung durch Kredit- oder Debitkarten angenommen werden. Der Unternehmer hat die Akzeptanz von mindestens drei verschiedenen, im Geschäftsverkehr üblichen Kredit- oder Debitkarten zu gewährleisten. Die Annahmepflicht besteht nicht, wenn der Fahrgast auf Verlangen des Fahrers nicht seine Identität durch Vorlage eines amtlichen Ausweispapiers nachweist. Die Beförderung von Personen darf mit der Taxe nicht durchgeführt werden, wenn ein funktionsfähiges Abrechnungssystem oder Abrechnungsgerät vor Fahrtbeginn nicht zur Verfügung steht.“

Was hat sich der Gesetzgeber beziehungsweise die federführende Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dabei gedacht? Vorweg muss man erwähnen, dass dieser Wunsch nach einer verpflichtenden Annahme von Kreditkarten im Taxi seit langer Zeit von vielen Seiten des Berliner Taxigewerbes gewünscht wurde und man diese Regelung in weiten Kreisen befürwortet.

Die Senatsverwaltung argumentiert sachlich und modern. Einerseits ist die bargeldlose Zahlung mittlerweile im Alltag üblich und normal, so dass ein Taxi-Kunde auch den nachvollziehbaren Wunsch hegt, im Taxi bargeldlos zahlen zu können. Andererseits bietet die Annahmepflicht von Kreditkarten im Taxi der zuständigen Genehmigungsbehörde für das Berliner Taxigewerbe (LABO) die Möglichkeit, im Rahmen der Überprüfung der Zuverlässigkeit von Taxiunternehmen „Unregelmäßigkeiten“ besser nachvollziehen zu können.

Gesetzliches Zahlungsmittel

Seit dem 1. Januar 2002 halten wir in Deutschland den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel in den Händen. So sind die Euro-Banknoten das einzige Zahlungsmittel, dass ein Gläubiger uneingeschränkt annehmen muss. Bei Euro-Münzen beschränkt der Gesetzgeber die Annahmepflicht auf 50 Münzen bis zu einem Gesamtwert von maximal 100,- Euro. Da die 2-Euro-Münze die „höchste“ Münze ist, klingt das auch irgendwie schlüssig (wenn wir die Gedenkmünzen außen vor lassen, da wäre der Betrag doppelt so hoch). Das heißt, dass kein Gläubiger gezwungen werden kann, andere Zahlungsmittel akzeptieren zu müssen. Es sei denn, die jeweiligen Vertragsparteien haben sich zuvor auf eine andere Art der Begleichung verständigt. Dieses geschieht im Alltag relativ häufig und unbemerkt und einige Zahlungsarten werden mittlerweile als „üblich“ betrachtet. So zum Beispiel die Überweisung von Miete, Arbeitslohn oder anderen regelmäßigen Zahlungen unbar auf ein Konto.

Im Taxenverkehr gibt es ebenfalls solche Vereinbarungen. Ein Taxiunternehmer, der an sein Taxi von außen gut sichtbar Symbole von Kreditkarten anbringt, erklärt somit dem Fahrgast die Akzeptanz der jeweiligen Kreditkarte. Gegenüber dem Kreditkartenunternehmen hat er es eh schon zuvor per Unterschrift getan. Auch die einzelnen Funkzentralen vereinbaren mit den angeschlossenen Taxiunternehmen, dass diese bargeldlose Zahlungsmittel wie z.B. Coupons akzeptieren müssen, wenn diese von der Taxifunkzentrale an Kunden ausgegeben wurden.

Kreditkarten im TaxiNun hat die Berliner Landesregierung für das Berliner Taxigewerbe eine Verordnung erlassen, die die Annahme von Kreditkarten und Debitkarten im Taxi zur Pflicht erklärt (siehe oben). Man beruft sich dabei auf den § 51 des Personenbeförderungsgesetzes, genauer auf den dortigen Absatz 1 Nr. 5. Demnach ist die jeweilige Landesregierung zur Festsetzung der Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen befugt. In diesem Rahmen ist sie auch berechtigt, Regelungen über die „Zahlungsweise“ zu treffen.

Man sieht: Es ist selten eine freiwillige Entscheidung, welches Zahlungsmittel im Taxi akzeptiert wird. Meist existieren im Alltag Regelungen, damit der Fahrgast sein Taxi problemlos mit einem Zahlungsmittel nach Wunsch bezahlen kann.

Fazit: Die verpflichtende Annahme von bargeldlosen Zahlungsmitteln im Taxi kann nur begrüßt werden. Es wird mit geringem Aufwand ein für den Kunden wichtiger Mehrwert geschaffen.

Wenn die Kreditkarte im Taxi nicht akzeptiert wird

Ordnungswidrig handelt demnach, wer vorsätzlich oder fahrlässig…

… „e) entgegen § 7 Absatz 2 Satz 1 bis 3 die bargeldlose Zahlung nicht annimmt oder entgegen § 7 Absatz 2 Satz 4 mit der Taxe Personen befördert, obwohl ein funktionsfähiges Abrechnungssystem oder Abrechnungsgerät vor Fahrtbeginn nicht zur Verfügung steht.“

Wenn alle Voraussetzungen von Kundenseite erfüllt sind (gültige und übliche Kreditkarte sowie aktuelles Ausweisdokument) und im Taxi die Annahme jedweder Kredit- oder Debitkarte verweigert wird bzw. nicht möglich ist, dann bleibt nur die Möglichkeit der anschließenden Beschwerde bei der zuständigen Genehmigungsbehörde für das Berliner Taxigewerbe (LABO). Die durchgeführte Fahrt sollte jedoch zuvor bezahlt werden.

Lassen Sie sich eine vollständig ausgefüllte Quittung aushändigen und merken Sie sich Ordnungsnummer und Kennzeichen. Im Streitfall lässt sich natürlich auch die Berliner Polizei vor Ort hinzurufen.

Zusammenfassung
  • Annahme von Kredit- oder Debitkarten

    Mindestens drei verschiedene, im Geschäftsverkehr übliche Kredit- oder Debitkarten müssen im Taxi angenommen werden können.

  • Vorlage des Ausweises

    Der Fahrgast muss sich auf Verlangen durch ein amtliches Ausweispapier (Personalausweis, Pass) legitimieren können. Ansonsten gilt keine Annahmepflicht von Kreditkarten oder Debitkarten.

  • Das Abrechnungssystem

    Ein funktionsfähiges Abrechnungssystem oder Gerät muss vor Fahrtantritt zur Verfügung stehen. Ohne eine solche Abrechnungsmöglichkeit darf keine Personenbeförderung mit dem Taxi durchgeführt werden.

  • Zuschlag für bargeldlose Zahlung

    Der Berliner Taxitarif sieht bei bargeldloser Zahlung einen Zuschlag von 1,50 Euro vor.

  • Bargeldlose Zahlung nicht möglich?

    Bitte wenden Sie sich direkt an das LABO.