Was ist ein Taxi?

„Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen…“ So beginnt der § 47 des PBefG (Personenbeförderungsgesetz). Wollen wir nicht weitere einschlägige Gesetze und Verordnungen (z.B. BOKraft) bemühen, nach denen ein Taxi zwei Achsen, vier Räder und zwei Türen auf der rechten Seite haben muss.

Viel interessanter aus Sicht eines Taxi-Kunden ist die Tatsache, dass ein Taxi ein PKW ist. Demnach können mit einem Taxi maximal 8 Fahrgäste befördert werden. Folgende Fahrzeugklassen kommen als Taxi zum Einsatz:

  • Limousine

    Es können bis zu 4 Fahrgäste und Gepäck transportiert werden.

  • Kombi

    Es können bis zu 4 Fahrgäste und/oder sperriges Gepäck transportiert werden.

  • Großraum-Taxi

    Je nach Fahrzeug bis zu 6 Fahrgäste (z.B. VW Sharan) oder bis zu 8 Fahrgäste (z.B. Mercedes Vito, VW Bus). Bitte beachten Sie , dass wenn ein Großraum-Taxi mit 8 Fahrgästen besetzt ist, die Zuladungsmöglichkeit für Gepäck eingeschränkt sein kann.

Mehr als 8 Fahrgäste dürfen nicht in einem Taxi befördert werden. Für eine größere Personenanzahl müssen demnach mehrere Taxis genutzt werden. Ferner sollte bei Großraumtaxis berücksichtigt werden, dass diese mit Sitzplätzen ausgestattet sind und sich diese Fahrzeuge daher nur eingeshränkt für den Transport von Sofas, Umzügsgütern oder kompletten Schrankwänden eignen.

Merkmale eines Taxis

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Taxi VW-Bus T6
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Dachzeichen, beleuchtet (max. 30 Watt)

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Ordnungsnummer, Konzessionsnummer (rechte, untere Ecke in der Heckscheibe)

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Tarif-Aufkleber hinten links an der Seitenscheibe

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Taxameter (Fahrpreisanzeiger)

Schild mit Name und Betriebssitz des Unternehmens

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Beförderung von mindestens 50 kg Gepäck

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zwei Türen auf der rechten Seite (BOKraft §25)

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Farbe: Hellelfenbein (RAL 1015)

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Zwei Achsen, vier Räder (BOKraft § 17)

Mitzuführende Unterlagen und Dokumente

Einige Punkte wurden bereits erwähnt. Es gibt aber noch weitere Dinge, die für Kunde und Taxifahrer/-in wichtig sind. Folgendes muss in einem Taxi mitgeführt werden.

  • Quittungen

    Es ist eine ausreichende Anzahl an Fahrpreis-Quittungsvordrucken mitzuführen. (§6 TaxO)

  • Stadtplan & Straßenverzeichnis

    Stadtplan und Straßenverzeichnis sind mitzuführen. Diese dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Dem Fahrgast ist auf Verlangen Einblick zu gewähren. (§6 TaxO)

  • Verordnungstexte

    Die Verordnung über den Verkehr mit Taxen sowie die Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr sind mitzuführen. Dem Fahrgast ist auf Verlangen Einblick zu gewähren. (§6 TaxO)

  • Wechselgeld

    Ein „angemessener Wechselgeldbetrag“ muss mitgeführt werden.

Die Ordnungsnummer

Ordnungsnummern-Schild Taxi

Ordnungsnummern-Schild Taxi

Jedes Taxi verfügt über eine Ordnungsnummer. In Berlin wird diese Ordnungsnummer (auch Konzessionsnummer genannt) von der Genehmigungsbehörde vergeben. Der Gesetzgeber schreibt dabei sowohl die Gestaltung des Schildes als auch die Position am Taxi vor. Das Konzessionsschild hat sich demnach in der Heckscheibe unten rechts zu befinden. Die Konzessionsnummer soll dabei sowohl von außen als auch von innen lesbar sein.

Die Berliner KFZ-Zulassungsstellen vergeben an Berliner Taxis bevorzugt die Kennzeichenkombination B-TA xxxx (x=Ordnungsnummer), so dass sich häufig die Nummer auf dem Kennzeichen und die Konzessionsnummer gleichen.

Im Notfall

Taxi-Dachzeichen - stiller Alarm

Taxis verfügen über mehrere Möglichkeiten, einen Notruf abzusetzen. Im Detail wollen wir lediglich auf den sogenannten „stillen Alarm“ eingehen. Die meisten Taxis sind mit diesem System ausgestattet. Dabei sind mehrere LEDs in das Dachzeichen integriert. Wird der „stille Alarm“ ausgelöst, blinken die LEDs in einem auffälligen Rot. Der Abstrahlwinkel ist dabei so eng konstruiert, dass man das Blinken im Innenraum, selbst bei Schiebedach oder Glasdächern, nicht wahrnimmt.

Sollte Ihnen als Verkehrsteilnehmer ein Taxi mit blinkenden LEDs auffallen, informieren Sie bitte im Zweifelsfall die Polizei.

Taxi und Umwelt

Für den Fahrgast ist das Taxi als Beförderungsmittel sowieso eine umweltfreundliche Art der Fortbewegung. Es entfällt die lästige Parkplatzsuche und dank zahlreicher Busspuren in Berlin ist man mit dem Taxi meist schneller unterwegs als mit dem eigenen Auto.

Aber auch für den Taxiunternehmer gibt es mittlerweile zahlreiche Angebote, das Taxi fahren noch umweltfreundlicher zu gestalten und bei der Anschaffung des nächsten Taxis sich das ein oder andere Angebot der Fahrzeughersteller genauer anzuschauen. Vokswagen, Mercedes, Opel, Toyota und viele andere Hersteller bieten ausgereifte Taxi-Modelle an, die mit einem Hybrid-Antrieb ausgestattet sind oder mit Erdgas betankt werden können.

Bei vielen Taxi-Funkgesellschaften kann man schon heute ein „Umwelt-Taxi“ bestellen und gezielt ein Taxi mit diesen alternativen Antriebsarten bestellen. Bei Eco Taxi geht man noch einen Schritt weiter und wird ausschließlich mit einem Taxi durch Berlin befördert welches auf eine der fortschrittlichen Techniken setzt (Eco Taxi Berlin : 030 – 210 10 20).

In Berlin sind mehrere tausend Taxis unterwegs, die im Schnitt das sechsfache an Kilometern eines privaten Pkws zurücklegen. Um die Schadstoffbelastung gering zu halten vergibt der ADAC das Label „Eco-Taxi“ an umweltbewusste Automobile in der Taxiindustrie. Der Toyota Prius zum Beispiel ist so ein Eco-Taxi.