Pressemitteilungen von anderen Seiten und Anbietern werden hier veröffentlicht.

Laut der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung un Umwelt werden die Ortskundeprüfungen ab November 2014 von der DEKRA e.V. Dresden und dem TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e.V. durchgeführt. Die Prüfungen sollen nach wie vor aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil bestehen. Neu ist, dass der schriftliche Teil am Computer und ohne vorherige Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten von DEKRA und TÜV abgelegt werden kann. Ist diese bestanden, kann ein Termin für die mündliche Prüfung beantragt werden. Bei der mündlichen Prüfung sind, wie bisher auch, vorgegebene Zielstrecken auf dem kürzesten Weg zu benennen.

Die schriftliche Prüfung muss nur von zukünftigen Taxifahrern abgelegt werden. Wer ausschließlich Mietwagen oder Krankenkraftwagen bewegen möchte, braucht „nur“ die mündliche Prüfung absolvieren. Prüfungsgrundlage ist der bekannte Ortskundekatalog. Auch wenn man jetzt bereits den Antrag beim Bürgeramt stellen kann, die Prüfungen lassen sich frühestens ab dem 03.11.2014 bei DEKRA und TÜV ablegen.

Derzeit ist noch die Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. mit den Ortskundeprüfungen betraut. Jedoch werden dort keine weiteren Termine vergeben, da man mit den bisherigen Anmeldungen bis Ende Oktober 2014 ausgelastet ist.

Weitere Informationen zum Thema P-Schein gibt es auf unserer Seite www.taxi-in-berlin.de/pschein/

Das Thema scheint auch die Verantwortlichen des Berliner Senats zu beschäftigen. Folgende Pressemitteilung wurde am 16.04.2014 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt unter der Überschrift „Warnung vor neuen Taxi-Apps“ veröffentlicht:

Aktuell wird immer wieder über neue Unternehmen berichtet, die dem Fahrgast eine Beförderung über Smartphone-App anbieten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt weist dazu auf folgende Rechtsgrundlagen hin:

Für die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen benötigt der Unternehmer grundsätzlich eine Genehmigung nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Der Fahrzeugführer benötigt eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Im Stadtgebiet bereithalten dürfen sich nur Taxen. Demgegenüber dürfen Mietwagen nur Beförderungsaufträge ausführen, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind; nach Ausführung des Beförderungsauftrages müssen sie unverzüglich an ihren Betriebssitz zurückkehren.

In der Praxis heißt dies, dass das Angebot einer Taxi-Dienstleitung von Personen oder Unternehmen, die nicht über eine entsprechende Genehmigung und Fahrerlaubnis verfügen, gegen geltendes Recht verstößt. Fahrgäste, die ein solches Angebot nutzen, sind rechtlich nicht abgesichert und gehen versicherungstechnische Risiken ein. Die Senatsverwaltung warnt daher Fahrer und Fahrgäste dringend vor der Nutzung solcher Angebote.

Der zuständigen Berliner Genehmigungsbehörde, dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) ist die Problematik bekannt. Angesichts der aktuellen Entwicklungen ist das LABO besonders gefordert, die erforderlichen Maßnahmen gegen diese rechtswidrigen Angebote zu ergreifen.

Aus der Sitzung des Senats am 18. Dezember 2012:

Taxenunternehmen mit Betriebssitz im Landkreis Dahme-Spreewald dürfen ab dem 1. Januar 2013 keine Fahrgäste mehr am Flughafen Tegel aufnehmen und befördern. Das sieht die Fünfte Änderungsverordnung über die Beförderungsentgelte im Taxenverkehr vor, die der Senat heute auf Vorlage von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Michael Müller beschlossen hat. Korrespondierend dazu dürfen sich Berliner Taxenunternehmen ebenfalls ab dem 1. Januar 2013 bis zur Aufnahme des Flugbetriebs am Flughafen Berlin Brandenburg BER nicht mehr am Flughafen Schönefeld bereithalten. Die Aufnahme von Fahrgästen ist damit am Flughafen Schönefeld aufgrund des gesetzlichen Bereithalteverbots gemäß § 47 Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz außerhalb der Betriebssitzgemeinde unzulässig. Eine Ausnahme besteht im Falle von vorbestellten Fahrten.

Hintergrund dieser Änderungen ist die aufgrund einer Kündigung durch den Landkreis mit Ablauf zum 31. Dezember 2012 unwirksam werdende Vereinbarung zur Durchführung des Taxenverkehrs am Flughafen Berlin-Schönefeld vom 21. November 2008, die bis dato den Taxenunternehmen mit Betriebssitz im Landkreis Dahme-Spreewald und mit Betriebssitz in Berlin das Recht einräumte, sich außerhalb der Betriebssitzgemeinde bereitzuhalten.

Für die Eröffnung des neuen Flughafens Berlin Brandenburg BER besteht bereits eine mit dem Landkreis Dahme-Spreewald abgestimmte Regelung, die in Berlin rechtlich schon umgesetzt ist. Über die weitere Umsetzung seitens des Landkreises werden im Februar Gespräche auf Verwaltungsebene geführt.

(Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung)

Heute übergeben der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit und der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt Michael Müller die neue Rathausbrücke der Öffentlichkeit. Die Brücke überspannt die Spree und verbindet damit das Nikolaiviertel mit dem Schlossplatz. Das vorhandene Brückenbauwerk musste erneuert werden, weil Tragfähigkeit, baulicher Zustand sowie Erscheinungsbild nicht mehr den Anforderungen einer modernen Straßenbrücke im Zentrum Berlins entsprach.

(Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt)

Der Berliner Senat stellt mit seinem heutigen Beschluss zu den Taxitarifen eine ausreichende Taxiversorgung und einen einheitlichen Flughafentarif für den neuen Flughafen Berlin Brandenburg BER sicher. Auf Vorlage von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Michael Müller wurde die Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr geändert. Damit ist die mit dem Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) getroffene Vereinbarung über den Taxiverkehr am Flughafen Berlin Brandenburg vom 6. Februar 2012 auch in Berlin umgesetzt. Dies war erforderlich, weil der Flughafen im Bereich des Landkreises liegt und ohne Vereinbarung nur dort zugelassene Taxen Fahrgäste aufnehmen dürften.

Für die künftigen Fahrgäste am Flughafen BER ist damit eine gute und einheitliche Lösung gefunden: Es gibt nur einen Tarif für Fahrten mit dem Taxi vom Flughafen. Das bisherige „Reißverschlussverfahren“ oder wenig praktikable Vorschläge nach unterschiedlichen Taxiständen sind vom Tisch.

Mit der Vereinbarung wird außerdem das Laderecht für Berliner Taxen am Flughafen dauerhaft und gleichberechtigt gesichert. Für Fahrten zum Flughafen bleibt es bei den derzeitigen Regelungen: Bei Fahrten von Berlin zum BER gilt weiterhin der Berliner Tarif. Berliner Taxen, die sich am Flughafen Berlin Brandenburg bereithalten oder als vorbestellte Taxen Fahrgäste aufnehmen wollen, müssen in Zukunft mit einem Taxameter ausgestattet sein, das neben dem Berliner Tarif auch den Flughafentarif ausweist.

Als Flughafentarif gilt der Taxitarif des Landkreises in seiner jeweils geltenden Fassung. Taxi in Berlin hat den aktuellen Tarif als zweiseitiges PDF zum Ausdrucken in der Rubrik „Recht“ bereitgestellt:

Im Gegenzug zum Laderecht für alle rund 6.800 Berliner Taxen am Flughafen erhalten Taxen des Landkreises bis zu einer Obergrenze von 400 das Laderecht in Berlin. Die Fahrer müssen aber die Ortskundeprüfung für Berlin vor der Berliner Prüfungskommission ablegen und erhalten dann eine entsprechende Erweiterung ihrer Fahrtberechtigung. Die in Berlin ladeberechtigten Taxen aus LDS werden besonders gekennzeichnet.

Die Vereinbarung soll nach einem Jahr überprüft werden. Ziel ist es jetzt, in den nächsten zwölf Monaten insgesamt zu einem gemeinsamen Tarif für Berlin und den Landkreis Dahme-Spreewald zu kommen.

(Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt)