Wie bereits vor kurzem erwähnt, dürfen sich vorbestellte Taxis im Bereich des Flughafens Tegel (TXL) nur noch auf dem Kurzzeitparkplatz PK im Innenring des Terminals A aufstellen. Nur dort darf die Fahrgastaufnahme erfolgen. Fahrgäste erreichen diesen Bereich zu Fuß, in dem sie auf Höhe der Gates 5 bis 6 sowie 13 bis 14 den Straßenbereich überqueren oder die Treppenhäuser nutzen. Taxis, die sich direkt an den Gates des Innenrings außerhalb der Ladeleiste bereithalten, verhalten sich ordnungswidrig.

Eine grafische Übersicht sowie weitere Informationen zum Thema Parken am TXL findet sich auf den Seiten des Flughafens Tegel.

Ab dem 01. Februar 2017 tritt eine neue Anordnung über die Taxenaufstellung und Fahrgastaufnahme im Bereich des Flughafens Tegel in Kraft. Die Bekanntmachung des LABO datiert vom 27. Dezember 2016 und wurde heute veröffentlicht. Sie tritt am 01. Februar 2017 in Kraft. Neu und bemerkenswert ist der Punkt 5 der Anordnung:

Taxen, mit denen nach einer Vorbestellung durch den Fahrgast Personenbeförderung durchgeführt werden soll, sind im dafür auf dem Kurzzeitparkplatz („PK“) im Flugsteiginnenring des Terminals A ausgewiesenen Wartebereich („Wartebereich für vorbestellte Taxen“) aufzustellen. Die Fahrgast- und Gepäckaufnahme hat hier zu erfolgen.

Die neue Anordnung kann direkt hier oder auf unserer Seite „Recht und Gesetz“ als PDF heruntergeladen werden.

Ab Ende der kommenden Woche soll der Gleimtunnel für den Straßenverkehr wieder vollständig freigegeben werden. Die Tempo-30-Zone wird in diesem Zusammenhang bis zur Graunstr. erweitert.