Beim Zusteigen in das Taxi

Wenn Sie an einem Taxihalteplatz in ein Taxi steigen möchten, haben Sie die freie Wahl der Taxe. Sie müssen also nicht den ersten Wagen am Halteplatz nehmen. Insbesondere wenn Sie beabsichtigen, nur einmal „kurz um die Ecke“ fahren zu wollen, werden es Ihnen die meisten Taxifahrer danken, wenn Sie eines der hinteren Fahrzeuge benutzen. Denn diese Taxen warten noch nicht so lange wie die vorderen Kollegen. Allerdings darf Sie kein Taxi unter normalen Umständen ablehnen und an ein anderes Taxi verweisen. Solange die Fahrt im Pflichtfahrgebiet bleibt, muss das Taxi Sie befördern. Ferner dürfen Sie den Sitzplatz frei wählen (natürlich nicht vorne links).

Am Flughafen Tegel haben Sie lediglich an den eigentlichen Taxihalteplätzen die freie Wahl. Diese befinden sich im Bereich der Flugsteige 6 bis 9 sowie am Terminal C.

Beförderungspflicht, Tarifeinhaltungspflicht

Taxitarif Kurzfassung

Innerhalb des Berliner Stadtgebietes sowie der Gemeinde Schönefeld besteht für alle Taxen Beförderungspflicht. Alle Fahrten, die darüber hinausgehen, dürfen vom Taxifahrer / -in abgelehnt werden, was aber höchst unwahrscheinlich ist, dass ein Taxi Sie nicht bis nach Hamburg bringen würde.

Innerhalb des Pflichtfahrgebietes besteht die Verpflichtung, die Personenbeförderung zum jeweils gültigen Tarif durchzuführen. Dieser darf weder über- noch unterschritten werden. Zur Nachvollziehbarkeit ist im Taxi ein Aufkleber mit dem Tarif an der hinteren linken Seitenscheibe angebracht.

Fahrstrecke

Sie, also der Fahrgast, bestimmen Zweck, Ziel und Ablauf der Taxifahrt. Sofern Sie keinen besonderen Wunsch über die Fahrstrecke äußern, ist die kürzeste Strecke zu fahren.

Fenster, Schiebedach, Klimaanlage…

…sind nach den Wünschen des Fahrgastes zu öffnen oder zu schließen bzw. ein- oder auszuschalten. Auch das Radio ist auf Wunsch so einzustellen, dass es dem Taxifahrer zwar möglich ist, Verkehrsdurchsagen zu hören aber Musik nicht stört. Ob das Funkgerät eingeschaltet bleibt, obliegt dem Taxifahrer alleine.

Raucher und Nichtraucher

In einem Taxi ist das Rauchen generell verboten.

Bezahlung

Als Fahrgast haben Sie Anspruch auf eine ordentlich ausgestellte Quittung. Sie können Ihre Taxifahrt mit Kreditkarte bezahlen. Details zu der Annahmepflicht von Kreditkarten im Taxi haben wir hier zusammengetragen.

Was Sie erwarten dürfen:

  • Das Taxi muss von innen und außen sauber und gepflegt sein. Das Fahrpersonal hat diesem Erscheinungsbild ebenfalls zu entsprechen.
  • Der Fahrer bzw. die Fahrerin hat Ihnen beim Ein- und Aussteigen sowie beim Ein- und Ausladen von Gepäck behilflich zu sein.
  • Die Fahrweise soll dem Umstand, dass dem Fahrer bzw. Fahrerin Personen zur Beförderung anvertraut worden sind, entsprechen.

Wenn Sie mal nicht zufrieden sind…

…bezahlen Sie trotzdem den geforderten Fahrpreis. Lassen Sie sich eine vollständig ausgefüllte Quittung geben. Auf dieser sollte neben der Fahrstrecke auch Datum, Uhrzeit und Fahrpreis vermerkt sein. Achten Sie darauf, dass die Quittung mit der Anschrift des Taxiunternehmens bzw. einem Stempel versehen ist. Die Unternehmeranschrift muss ebenfalls im Fahrzeug-Innenraum angebracht sein. Ferner muß auf der Quittung die Ordnungsnummer des Taxis stehen. Vergleichen Sie diese mit der Ordnungsnummer, die an der Heckscheibe angebracht ist. Diese muss von innen und außen gut lesbar angebracht sein. Erst, wenn Sie sich über diese Sachen vergewissert haben, steigen Sie aus.

Für Beschwerden stehen Ihnen neben dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten in Berlin auch die Gewerbeverbände sowie die Funkgesellschaften zur Seite.

Die Adressen finden Sie hier.