Im noch nicht rechtskräftigen Urteil untersagte das LG Frankfurt das Angebot von „uberPOP“. Der Vorsitzende folgte im Hauptverfahren weitestgehend den Argumenten von Taxi Deutschland, wonach man die App „uberPOP“ und das dazugehörige Geschäftsmodell als rechtswidrig ansieht.
Damit das Urteil Rechtskraft erlangt, müsste Taxi Deutschland unter anderem eine Sicherheitsleistung von 400.000,- Euro hinterlegen. Uber (lt. Uber-Blog) hat bereits angekündigt, dass „uberPOP“ so lange weiter geht bis die Sicherheitsleistung erbracht ist.