Das Landgericht Berlin hat die Entscheidungsgründe für das Urteil vom 11.04.2014 veröffentlicht. Das PDF ist auf den Seiten des Landgericht Berlins abrufbar.

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20140422.1710.396522.html

Die Nachricht hat sich wie ein Lauffeuer in der Berliner Taxibranche verbreitet: Richard Leipold hat eine einstweilige Verfügung gegen Uber erwirkt. Auch dass diese aus nachvollziehbaren Gründen nicht vollstreckt wird und aller Wahrscheinlichkeit nach Uber dagegen vorgehen wird, ist mittlerweile bekannt. In einem Hauptsacheverfahren wird sich also die Justiz mit dem Thema beschäftigen müssen.
Es ist nicht der erste Gegenwind, den Uber in Europa spürt. In Brüssel hat das Handelsgericht Uber in die Schranken gewiesen. Dort haben sich die politisch Verantwortlichen bis hoch zur Ministerin hinter das Urteil und somit auch hinter das Taxigewerbe gestellt.

Neelie Kroes twitterte empört, dass sie darüber empört sei. Auch postete sie sie im Blog, dass es sich um eine verrückte Gerichtsentscheidung handele und nur dazu diene, dass Taxi-Kartell zu schützen. Nun ist Neelie Kroes nicht irgendwer. Die Dame ist mit ihren 72 Jahren EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, also auch für Kommunikationsnetze und Technologien. Als Politikerin sollte der Dame also die jeweilige Unabhängigkeit der örtlichen Justiz geläufig sein. Bisher wurde sowohl in Brüssel als auch in Berlin nach geltendem Recht geurteilt.

Und diese Gesetze wurden auch nicht erlassen um Kartelle zu schützen oder den Wettbewerb zu verzerren. Sie wurden erlassen um einen einheitlichen Wettbewerb zu ermöglichen, bei dem sich jeder Anbieter und Dienstleister an die gleichen Spielregeln halten muss. Auch Uber. Vermutlich ist das aber derzeit nicht so, sonst hätten unabhängige Richter anders geurteilt.

Man muss sich gelegentlich vor Augen halten, dass es sich hier um Start-Ups mit großen Investoren handelt.

Das Thema scheint auch die Verantwortlichen des Berliner Senats zu beschäftigen. Folgende Pressemitteilung wurde am 16.04.2014 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt unter der Überschrift „Warnung vor neuen Taxi-Apps“ veröffentlicht:

Aktuell wird immer wieder über neue Unternehmen berichtet, die dem Fahrgast eine Beförderung über Smartphone-App anbieten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt weist dazu auf folgende Rechtsgrundlagen hin:

Für die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen benötigt der Unternehmer grundsätzlich eine Genehmigung nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Der Fahrzeugführer benötigt eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Im Stadtgebiet bereithalten dürfen sich nur Taxen. Demgegenüber dürfen Mietwagen nur Beförderungsaufträge ausführen, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind; nach Ausführung des Beförderungsauftrages müssen sie unverzüglich an ihren Betriebssitz zurückkehren.

In der Praxis heißt dies, dass das Angebot einer Taxi-Dienstleitung von Personen oder Unternehmen, die nicht über eine entsprechende Genehmigung und Fahrerlaubnis verfügen, gegen geltendes Recht verstößt. Fahrgäste, die ein solches Angebot nutzen, sind rechtlich nicht abgesichert und gehen versicherungstechnische Risiken ein. Die Senatsverwaltung warnt daher Fahrer und Fahrgäste dringend vor der Nutzung solcher Angebote.

Der zuständigen Berliner Genehmigungsbehörde, dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) ist die Problematik bekannt. Angesichts der aktuellen Entwicklungen ist das LABO besonders gefordert, die erforderlichen Maßnahmen gegen diese rechtswidrigen Angebote zu ergreifen.

Für die populäre Taxi-App von taxi.eu gibt es ein kostenloses Update. Neben der iOS7 -Unterstützung wurden zahlreiche Verbesserungen implementiert, die die Taxibestellung vereinfachen.

Mehr Informationen und die Links zum Download gibt es auf www.taxi.eu

Immer mehr Unternehmen und App-Anbieter entdecken die gewerbliche Personenbeförderung als Geschäftsfeld.

Nun möchte auch der amerikanische Anbieter Uber in Deutschland starten. Bestellt wird über eine App, die den potentiellen Kunden mit dem „nächst-verfügbaren“ Fahrer verbindet. Nun darf man sich durchaus die Frage stellen, wer denn dieser Fahrer ist. Uber selbst verweist auf seiner Seite darauf, dass man selbst „kein Personenbeförderungs-Dienstleister“ sei. An anderer Stelle schreibt Uber wiederum „Uber beschäftigt Fahrer mit Leidenschaft für die Branche…“. Ferner wird versichert, dass jeder Fahrer „…alle örtlichen Vorschriften“ erfüllt.

Um sich als Fahrer bewerben zu können, sind lediglich ein Mindestalter von 21 Jahren, ein Führerschein und ein einwandfreies Führungszeugnis erforderlich. Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung, kurz P-Schein, scheint nicht erforderlich zu sein. Befördern darf demnach jeder, der erfolgreich nach den Kriterien von Uber überprüft wurde und über ein eigenes Auto verfügt.

Da stellt sich die Frage, ob diese Dienstleistung mit deutschem Recht konform ist. Immerhin besagt das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bereits im §1, dass jede Form der Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen dem PBefG unterliegt, wenn diese entgeltlich oder geschäftsmäßig durchgeführt werden und wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt übersteigt. Davon kann man ausgehen. Immerhin möchte eigentlich jeder, der fremde Personen durch die Stadt befördert, einen kleinen Gewinn erzielen.

Sicher werden diese Fragen in naher Zukunft geklärt werden müssen. Nimmt ein bereits konzessionierter Mietwagenbetrieb Aufträge über solche Plattformen entgegen, wäre dieses nach derzeitigem Stand rechtskonform. Wer allerdings ganz privat mit seinem eigenen Auto mal Chauffeur „spielen“ möchte, könnte sich auf dünnes Eis begeben.

Abschließend sei angemerkt, dass es natürlich auch interessant wäre, wie es zum Beispiel mit einer Quittung für die Fahrt und dem Vorsteuerabzug ausschaut. Im Taxi ist die Quittung für den Kunden selbstverständlich.