Warnung vor neuen Taxi-Apps

Das Thema scheint auch die Verantwortlichen des Berliner Senats zu beschäftigen. Folgende Pressemitteilung wurde am 16.04.2014 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt unter der Überschrift „Warnung vor neuen Taxi-Apps“ veröffentlicht:

Aktuell wird immer wieder über neue Unternehmen berichtet, die dem Fahrgast eine Beförderung über Smartphone-App anbieten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt weist dazu auf folgende Rechtsgrundlagen hin:

Für die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen benötigt der Unternehmer grundsätzlich eine Genehmigung nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Der Fahrzeugführer benötigt eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Im Stadtgebiet bereithalten dürfen sich nur Taxen. Demgegenüber dürfen Mietwagen nur Beförderungsaufträge ausführen, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind; nach Ausführung des Beförderungsauftrages müssen sie unverzüglich an ihren Betriebssitz zurückkehren.

In der Praxis heißt dies, dass das Angebot einer Taxi-Dienstleitung von Personen oder Unternehmen, die nicht über eine entsprechende Genehmigung und Fahrerlaubnis verfügen, gegen geltendes Recht verstößt. Fahrgäste, die ein solches Angebot nutzen, sind rechtlich nicht abgesichert und gehen versicherungstechnische Risiken ein. Die Senatsverwaltung warnt daher Fahrer und Fahrgäste dringend vor der Nutzung solcher Angebote.

Der zuständigen Berliner Genehmigungsbehörde, dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) ist die Problematik bekannt. Angesichts der aktuellen Entwicklungen ist das LABO besonders gefordert, die erforderlichen Maßnahmen gegen diese rechtswidrigen Angebote zu ergreifen.

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