Der Sternekoch Kolja Kleeberg und sein Team vom Vau laden die Berliner Taxifahrer/-innen am Donnerstag, den 31.07.2014 von 15:00 bis 18:00 Uhr zu Geflügel-Currywurst und Getränken ein. Treffpunkt ist die Jägerstr. 54-55 in Berlin-Mitte.

„Erst gurten, dann starten“, so lautete der Slogan damals zur Einführung der Anschnallpflicht. Taxifahrer waren davon während der Personenbeförderung befreit. Zu hoch sah man das Risiko, dass ein Taxifahrer bei einem Überfall nicht schnell genug aus seinem Taxi flüchten konnte.

Mittlerweile ist der Gesetzgeber zu der Überzeugung gelangt, dass das Unfallrisiko wesentlich höher zu bewerten sei als die Gefahr überfallen zu werden. Und so werden Stimmen aus Regierungskreisen laut, die die Ausnahmeregelung für Taxifahrer kippen wollen. Die Saarbrücker Zeitung berichtete als Erste, dass das federführende Verkehrsministerium eine entsprechende Verordnung auf den Weg bringen will.

Um ein Fahrzeug kostenpflichtig abzuschleppen, welches verbotswidrig auf einem Taxistand abgestellt ist, ist die Einhaltung einer bestimmten Wartezeit nicht notwendig.
Es kann allerdings berücksichtigt werden, ob der Taxenverkehr beeinträchtigt wird oder nicht und daher von einer Abschleppmaßnahme abgesehen werden kann. So hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (BVerwG 3 C 5.13).

Erwähnenswert in diesem Urteil ist die erneute ausdrückliche Feststellung, dass der Taxenverkehr ein Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs ist. Der Verordnungsgeber misst demnach demnach der Nutzbarkeit von Taxiständen eine hohe Bedeutung bei.