Der Berliner Taxi-Tarif
Grundpreis
für die ersten 7 Kilometer
jeder weitere Kilometer
Grundpreis
für die ersten 7 Kilometer
jeder weitere Kilometer
Mit welchen Kosten haben Sie bei einer Taxifahrt zu rechnen? Mit dem Taxi-Tarif-Rechner können Sie sich den voraussichtlichen Fahrpreis, den Sie im Taxi zu zahlen haben, selber ausrechnen.
Sie finden auf Taxi in Berlin auch den Berliner Taxitarif als PDF auf der Seite Recht.
Egal, ob Sie am Taxihalteplatz oder am Straßenrand zusteigen bzw. über die Taxi-Rufsäule oder über Funk Ihr Taxi telefonisch oder online bestellen, der Grundpreis beträgt immer 3,90 EUR. Im Grundpreis ist bereits die erste Schaltstufe (0,20 EUR) für die erste Teilstrecke enthalten.
Bei Vorbestellungen wird das Taxameter spätestens zur entsprechenden Uhrzeit eingeschaltet. Bei normalen Bestellungen ist der Taxifahrer verpflichtet, das Taxameter beim Eintreffen am Bestellort einzuschalten. Um unnötige Kosten von vornherein zu vermeiden, sollten Sie rechtzeitig vor der Tür stehen um „Ihr“ Taxi nicht all zu lange warten zu lassen.
Der Kilometerpreis gilt in Berlin Tag und Nacht gleichermaßen. Es gibt zur Zeit keine Zuschläge für Taxi-Fahrten in der Nacht oder an Wochenenden.
Sofern das Taxi verkehrsbedingt oder auf Wunsch des Kunden zum Stehen kommt, schaltet das Taxameter nach einer Minute auf „Wartezeit“ um.
Wenn Sie ein Großraumtaxi benutzen, müssen Sie seit dem 30. Juni 2015 ab der 5. Person einen Zuschlag von pauschal 5,- Euro bezahlen (vorher 1,50 Euro pro Person ab dem fünften Fahrgast).
Ferner sind die Berliner Taxifahrer / -innen verpflichtet, bei bargeldloser Zahlung unter Inanspruchnahme des Gutschein- oder Rechnungssystems der Taxizentralen (Coupons, Gutscheine, Rechnungsfahrten) einen Zuschlag zu erheben. Der Zuschlag bei allen anderen bargeldlosen Zahlungsmitteln wie z.B. Debitkarte oder Kreditkarte wird seit dem 20.11.2018 nicht mehr erhoben.
Den Kurzstreckenpauschaltarif können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn Sie sich das Taxi heranwinken. Beim Zusteigen am Taxihalteplatz bzw. bei der Bestellung eines Taxis ist dieser Tarif nicht möglich. Ferner müssen Sie beim Zusteigen, also bereits bei Fahrtantritt darauf hinweisen, dass Sie diesen Tarif in Anspruch nehmen möchten. Mit dem Kurzstreckenpauschaltarif ist eine Taxifahrt bis zu 2 Kilometer möglich. Sollte die Entfernung 2 Kilometer überschreiten, so passt sich das Taxameter automatisch dem normalen Tarif an. Somit zahlen Sie auf keinen Fall mehr als für eine normale Taxifahrt.
Übrigens: Haben Sie eine Vorstellung, wie weit zwei Kilometer sind ? So kommen Sie zum Beispiel mit der Kurzstrecke ganz bequem vom Europacenter zum Olivaer Platz oder vom Brandenburger Tor zur Staatsoper mit dem Taxi. Hätten Sie das gedacht?
Der Taxi-Tarif gilt innerhalb des Berliner Pflichtfahrgebietes, welches die Stadt Berlin sowie den Flughafen Schönefeld beinhaltet. Was aber, wenn die Taxifahrt darüber hinausgeht? Die Berliner Taxitarifordnung bietet in solchen Fällen folgende Regelungen an: Entweder vereinbaren Sie vor Fahrtantritt mit dem Taxifahrer einen Festpreis, der über die gesamte Strecke gilt oder aber Sie akzeptieren, sofern keine Einigung zustande kommt den Berliner Taxitarif bis zum Ziel.
Als Verhandlungsbasis bietet sich ein Kilometerpreis von ca. 1,90 EUR bis 2,10 EUR an. Damit sollte die leere Rückfahrt bereits abgegolten sein. Leider kommt es vereinzelt auch zu Verhandlungsversuchen bei Fahrten, deren Ziel in einer der zahlreichen Berliner Umlandgemeinden (z.B. Teltow, Falkensee, etc.) liegt, obwohl es für beide Seiten sinnvoller wäre, in solchen Fällen den Berliner Taxitarif anzuwenden. Abschließend sei bemerkt, dass eine Beförderungspflicht nur innerhalb des o.g. Pflichtfahrgebietes besteht.