…heißt eigentlich Führerschein zur Fahrgastbeförderung. Die bundesweit gültigen Voraussetzungen regelt die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV) , insbesondere der § 48.
Demnach muss der/die Berwerber/-in die notwendige Fahrerlaubnis der Klasse B mindestens 2 Jahre (Krankenkraftwagen: 1 Jahr) besitzen. Ferner ist ein Mindestalter von 21 Jahren (für Krankenkraftwagen 19 Jahre) Voraussetzung.
Ein Führungszeugnis (Belegart „O“) muss beantragt werden. Es müssen Bescheinigungen vorgelegt werden, aus denen die körperliche und geistige Eignung aus ärztlicher Sicht (max. 1 Jahr alt) hervorgeht sowie dass die Anforderungen an das Sehvermögen (max. 2 Jahre alt) erfüllt sind.
Bei erstmaliger Erteilung und bei Verlängerung ab Vollendung des 60. Lebensjahres muss ein Funktions- und Leistungstest (max. 1 Jahr alt) nachgewiesen werden.
Sollten bereits mehrere Punkte im Fahreignungsregister (ehemals Verkehrszentralregister) des KBA vorliegen oder andere Gründe vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass man der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen nicht gerecht wird, kann die Erteilung verwehrt werden.
In Berlin ist der Antrag beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), Referat Fahrerlaubnisse und Personenbeförderung in der Puttkamerstr. 16-18 (10969 Berlin) oder bei einem Berliner Bürgeramt Ihrer Wahl zu stellen. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) beträgt maximal fünf Jahre. Ein Antrag auf Verlängerung ist rechtzeitig zu stellen.
Wird die Verlängerung nicht rechtzeitig beantragt, ist mit „erhöhten“ Gebühren zu rechnen. Nach fünf Jahren abzüglich einem Tag ab Ablaufsdatum ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Dann muss die FzF neu beantragt werden.
Der Antrag auf Erteilung, Erweiterung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen (P-Schein) kostet mittlerweile 42,60 Euro (Verlängerung 38,- EUR). Zusätzlich wird ein Führungszeugnis benötigt. Dieses schlägt mit 13,00 Euro zu Buche. Hinzu kommen noch die Kosten für die ärztlichen Untersuchungen.
Nähere Informationen auf der Seite des LABO
Ab einer Einwohneranzahl von 50.000 ist eine Ortskundeprüfung abzulegen. Diese wurde bis Ende 2014 von den beiden Berliner Gewerbevertretungen, dem Taxiverband Berlin e.V. (von Oktober bis März) und der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. (von April bis September) abgenommen. Seit 2015 werden die Prüfungen von TÜV und DEKRA abgenommen.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und sofern dieser bestanden ist, einem mündlichen Teil. Die Prüfung richtet sich nach dem Ortskundekatalog, so dass ein gezieltes Lernen möglich ist. Folgende Fragen werden gestellt:
1. Bezirke (es sind zwei angrenzende Stadtbezirke zu nennen.)
2. Ortsteile / Siedlungen (es ist der Bezirk zu nennen, indem der Ortsteil bzw. Siedlung liegt)
3. Straßen (es sind die Begrenzungen der Straßen zu nennen, z.B. weiterführende oder Querstraßen)
4. Plätze (es sind mindestens drei einmündene Straßen zu nennen)
5. Objekte (es ist die Straße zu nennen, in der sich der Haupteingang oder die Zufahrt befindet)
Es werden 30 Fragen gestellt, die in maximal 30 Minuten zu beantworten sind. Bei der mündlichen Prüfung sind zwei von drei Zielfahrten richtig zu beantworten. Dabei sind die kürzesten Strecken zu wählen und alle Straßennamen, die befahren werden, zu nennen.
Eine Ortskundeprüfung findet nicht mehr statt
Das LABO hat den Ortskundekatalog 2015 bereitgestellt. Dieser Ortskundekatalog ist ab dem 2. November 2015 prüfungsrelevant.
Da es keine Ausbildungsvorschriften gibt, ist es durchaus möglich, sich den notwendigen Wissensstand selbst anzueignen. Sinnvoller ist es jedoch, sich bei einer der zahlreichen Taxi-Schulen anzumelden. Diese werden überwiegend von Taxiunternehmen betrieben. Die dadurch entstehenden Kosten sind unterschiedlich. Selbst kostenlose Ausbildungen werden vereinzelt angeboten.
Einen Überblick über Berliner Taxi-Schulen finden Sie hier: Taxi-Schulen in Berlin