Sie haben etwas im Taxi verloren?

Fundsachen

Was tun, wenn das Handy oder eine Tasche im Taxi vergessen wurde? Bleibt etwas im Taxi liegen, so ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch, dass Sie es wiederbekommen. Taxifahrer/-innen sind verpflichtet, Fundsachen beim Fundbüro Berlin abzugeben. Außerhalb der Öffnungszeiten des Fundbüros nehmen auch die Bürgerämter und Polizeidienststellen Fundsachen entgegen und leiten diese dann an das Zentrale Fundbüro Berlin weiter. Die Adresse sowie die Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Seite „Adressen – Behörden und Ämter„. Das Zentrale Fundbüro Berlin bietet auch die Möglichkeit nach Fundsachen online zu suchen.

  • Haben Sie sich eine Quittung geben lassen?

    Anhand der Angaben auf der Quittung können Sie umgehend Kontakt mit dem jeweiligen Taxibetrieb aufnehmen und dort nachfragen.

  • Sicher, dass das Telefon wirklich im Taxi vergessen wurde?

    Vielleicht haben Sie es ja bereits am Flughafen oder am Bahnhof verloren. Sowohl BVG, Deutsche Bahn und die Flughäfen betreiben eigene Fundbüros. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall auch dort nach.

Gesetzliche Regelungen

Justiz

Der Gesetzgeber hat den Umgang mit Fundsachen eindeutig geregelt (BGB ab § 965). Ferner beinhaltet die für den Taxiverkehr relevante Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) folgenden Passus:

§ 11 Fundsachen

Nach Beendigung jeder Fahrt haben Fahrzeugführer oder Schaffner festzustellen, ob Gegenstände zurückgeblieben sind. Fundsachen sind unverzüglich an die dafür vorgesehene Einrichtung des Betriebs oder an die von der Genehmigungsbehörde benannte Stelle abzuliefern, wenn sie nicht sofort zurückgegeben werden können. § 978 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt unberührt.

Fundsachen im Taxi-Alltag

Jede/-r Taxifahrer/-in kann im Laufe der Jahre in diesem Gewerbe ein Lied davon singen. Während Schrankwände und Geschirrspüler (noch) selten im Taxi gefunden werden, ist die Anzahl der Mobiltelefone und anderer technischer Spielzeuge, die im Taxi liegen bleiben, erschreckend hoch. Die Taxifahrer/-innen melden tagtäglich zahlreiche Funde. Gerade an den Wochenenden büxt das ein oder andere iPhone gerne mal aus und verweilt dann länger im Taxi als der eigentliche Besitzer. Meist ist der Schmerz über das verlorene Handy an sich nicht so hoch wie die Verzweiflung ob der vermeintlich verlorenen Daten auf dem Gerät. Daher ein kleiner Tipp am Rande: Eine regelmäßige Datensicherung bewirkt Wunder. Ferner gibt es zahlreiche Tools, mit denen man sein Smartphone auch aus der Ferne sperren kann.

Da wir nun auch den § 11 der BOKraft zitiert haben, sei kurz angemerkt, dass kein Taxifahrer verpflichtet ist, das Taxi nach jeder Fahrt komplett mit dem Dach nach unten durchzuschütteln. Der normale Augenschein reicht aus. So kann es durchaus im Einzelfall passieren, dass der nächste Kunde durch Zufall etwas findet, was dem vorne links Sitzenden bis eben verborgen blieb.

Aber zurück zum Fall der Fälle. Das Handy ist weg. Die oben genannten Tipps wurden beherzigt und das Taxi, welches das Telefon vermutlich noch spazieren fährt, wurde ausfindig gemacht. Wie erlangt man denn nun aber wieder den rechtmäßigen Besitz am elektronischen Helferlein?

Normalerweise ist der Finder lediglich verpflichtet, die Fundsache im Fundbüro abzugeben. Dort kann sich dann der Eigentümer dann melden und sein Hab und Gut wieder abholen. Dieses kann allerdings geraume Zeit in Anspruch nehmen und so bleibt der Verlierer eine Weile ohne sein liebstes Spielzeug.

Gerne bringt der/die Taxifahrer/-in das Verlorene dem Eigentümer auch wieder bis vor die Haustür. Wenn dafür eine angemessene Anfahrt berechnet wird, so ist das durchaus nachvollziehbar. Die Betonung liegt hier eindeutig auf dem Wort „angemessen“. Wer glaubt, als Finder einer Sache kann er den Eigentümer dazu überreden, dass dieser ihm den nächsten Urlaub finanziert, der irrt.

Wie steht es denn um Sachen, die im Kofferraum „vergessen“ wurden? Nicht ganz so einfach, würde der Jurist vermutlich sagen. War der/die Taxifahrer/-in beim Einladen des Gepäcks behilflich, so kann diese/-r sich anschließend auch nicht darauf berufen, dass am Ende der Fahrt der Kunde alleine dafür verantwortlich ist wenn was im Kofferraum liegen geblieben ist. Zumindest ließe sich darüber vortrefflich streiten. Für jeden Dienstleister sollte es in solchen Fällen selbstverständlich sein, eine für den Kunden unentgeltliche und zufriedenstellende Lösung parat zu haben.