Das Leonardo Hotel Berlin Mitte am Berthold-Brecht-Platz 4 in Mitte lädt am Montag, den 06. Oktober 2014 in der Zeit von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Berliner Taxifahrer/-innen ein, das neue Hotel kennen zu lernen. Für Kaffee und Kuchen ist gesorgt.

Nun hat auch der Bundesrat der Vorlage zugestimmt. Demnach müssen sich zukünftig „Personen, die ein Taxi oder Mietwagen führen“ auch während der Personenbeförderung anschnallen.

Seit Jahrzehnten brauchten Taxifahrer/-innen den Gurt nicht anlegen, wenn Fahrgäste befördert wurden. Diese Ausnahmeregelung, die in den 70ern des letzten Jahrtausends eingeführt wurde, wird nun gekippt. Damals eingeführt, damit Taxifahrer/-innen bei Übergriffen schneller aus dem Taxi fliehen konnten, steht nun die eigene Sicherheit bei Verkehrsunfällen im Vordergrund.

Damit gilt die Anschnallpflicht im Taxi ausnahmslos für alle Insassen, sowohl für die Fahrgäste als auch für die „Person, die das Taxi führt“ (amtsdeutsch kann so schön sein).

Getreu dem uralten Slogan zur damaligen Einführung der Anschnallpflicht heißt es jetzt auch im Taxi: „Erst guten, dann starten.“

Vermutlich wird Uber diese Entscheidung wieder als vollen Erfolg auf ganzer Linie verkünden. Dabei haben die Richter am Frankfurter Landgericht lediglich die im August erlassene Einstweilige Verfügung aus dem Eilverfahren wieder aufgehoben, weil sie deren Notwendigkeit nicht als gegeben ansehen.

Auch wenn es für den Laien nicht nachvollziehbar erscheint, so kommen solche Entscheidungen häufiger vor als man denkt. Das Landgericht Frankfurt hält weitestgehend an seiner Überzeugung fest. Es fehlt lediglich der Grund für eine „eilige Entscheidung“. Nun muss das Hauptsacheverfahren beschritten werden.