Justiz

Anschnallpflicht für Taxifahrer

Nun hat auch der Bundesrat der Vorlage zugestimmt. Demnach müssen sich zukünftig „Personen, die ein Taxi oder Mietwagen führen“ auch während der Personenbeförderung anschnallen.

Seit Jahrzehnten brauchten Taxifahrer/-innen den Gurt nicht anlegen, wenn Fahrgäste befördert wurden. Diese Ausnahmeregelung, die in den 70ern des letzten Jahrtausends eingeführt wurde, wird nun gekippt. Damals eingeführt, damit Taxifahrer/-innen bei Übergriffen schneller aus dem Taxi fliehen konnten, steht nun die eigene Sicherheit bei Verkehrsunfällen im Vordergrund.

Damit gilt die Anschnallpflicht im Taxi ausnahmslos für alle Insassen, sowohl für die Fahrgäste als auch für die „Person, die das Taxi führt“ (amtsdeutsch kann so schön sein).

Getreu dem uralten Slogan zur damaligen Einführung der Anschnallpflicht heißt es jetzt auch im Taxi: „Erst guten, dann starten.“

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