Neue Anordnung über die Taxenaufstellung und Fahrgastaufnahme im Bereich des Flughafens Tegel
Ab dem 01. Februar 2017 tritt eine neue Anordnung über die Taxenaufstellung und Fahrgastaufnahme im Bereich des Flughafens Tegel in Kraft. Die Bekanntmachung des LABO datiert vom 27. Dezember 2016 und wurde heute veröffentlicht. Sie tritt am 01. Februar 2017 in Kraft. Neu und bemerkenswert ist der Punkt 5 der Anordnung:
Taxen, mit denen nach einer Vorbestellung durch den Fahrgast Personenbeförderung durchgeführt werden soll, sind im dafür auf dem Kurzzeitparkplatz („PK“) im Flugsteiginnenring des Terminals A ausgewiesenen Wartebereich („Wartebereich für vorbestellte Taxen“) aufzustellen. Die Fahrgast- und Gepäckaufnahme hat hier zu erfolgen.
Die neue Anordnung kann direkt hier oder auf unserer Seite „Recht und Gesetz“ als PDF heruntergeladen werden.
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