Zuschlag für bargeldlose Zahlung und die Presse
Wie am letzten Sonntag schon berichtet, gibt es Neuregelungen bei der Erhebung von Zuschlägen bei bargeldlosen Zahlungen. Nun ist es lobenswert, dass die Presse darüber ausführlich berichtet und somit auch den Verbraucher informiert. Noch lobenswerter wäre es allerdings, wenn sich manch einer, der die ungeschützte Berufsbezeichnung Journalist auf seiner Visitenkarte spazieren trägt, sich mit einer Thematik zuvor auch ausführlich beschäftigt bevor er in die Tasten haut. Den Buhmann hier den Berliner Taxifahrern und -betrieben zuzuschieben ist etwas zu simpel. Es gibt eine gültige Verordnung über Beförderungsentgelte. Und an die hat sich jeder Taxifahrer (natürlich auch -in) zwingend zu halten. Die EU-Richtlinie war seit längerer Zeit bekannt und es wäre den Verantwortlichen in der Politik rechtzeitig möglich gewesen entsprechend zu reagieren und Verordnungen entsprechend rechtzeitig anzupassen. Abgesehen davon wäre es auch für manch einen Journalisten lobenswert, sich mit dem Inhalt der Richtlinie und den daraus resultierenden gesetzlichen Änderungen zu beschäftigen. So gilt das Verbot zur Erhebung eines Zuschlags nicht bei allen Formen der bargeldlosen Zahlung. Aber das wäre dann vermutlich für eine Zeitung, die eher in fetten Lettern druckt, zu viel Text und würde deren Leser verwirren. Da ist das schlichte Bashing viel wirksamer.
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