Bereithalteverbot ab 01.01.2013 für betriebssitzfremde Taxen an den Flughäfen Tegel und Schönefeld
Aus der Sitzung des Senats am 18. Dezember 2012:
Taxenunternehmen mit Betriebssitz im Landkreis Dahme-Spreewald dürfen ab dem 1. Januar 2013 keine Fahrgäste mehr am Flughafen Tegel aufnehmen und befördern. Das sieht die Fünfte Änderungsverordnung über die Beförderungsentgelte im Taxenverkehr vor, die der Senat heute auf Vorlage von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Michael Müller beschlossen hat. Korrespondierend dazu dürfen sich Berliner Taxenunternehmen ebenfalls ab dem 1. Januar 2013 bis zur Aufnahme des Flugbetriebs am Flughafen Berlin Brandenburg BER nicht mehr am Flughafen Schönefeld bereithalten. Die Aufnahme von Fahrgästen ist damit am Flughafen Schönefeld aufgrund des gesetzlichen Bereithalteverbots gemäß § 47 Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz außerhalb der Betriebssitzgemeinde unzulässig. Eine Ausnahme besteht im Falle von vorbestellten Fahrten.
Hintergrund dieser Änderungen ist die aufgrund einer Kündigung durch den Landkreis mit Ablauf zum 31. Dezember 2012 unwirksam werdende Vereinbarung zur Durchführung des Taxenverkehrs am Flughafen Berlin-Schönefeld vom 21. November 2008, die bis dato den Taxenunternehmen mit Betriebssitz im Landkreis Dahme-Spreewald und mit Betriebssitz in Berlin das Recht einräumte, sich außerhalb der Betriebssitzgemeinde bereitzuhalten.
Für die Eröffnung des neuen Flughafens Berlin Brandenburg BER besteht bereits eine mit dem Landkreis Dahme-Spreewald abgestimmte Regelung, die in Berlin rechtlich schon umgesetzt ist. Über die weitere Umsetzung seitens des Landkreises werden im Februar Gespräche auf Verwaltungsebene geführt.
(Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung)
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