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Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt begrüßt, dass der Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) den Weg frei gemacht hat für den gemeinsamen Flughafentarif am Flughafen Berlin Brandenburg BER. Der Kreistag hatte am Mittwoch die mit Berlin vereinbarten Veränderungen des Landkreis-Tarifs beschlossen.
Staatssekretär Christian Gaebler sagte heute dazu: „Wir können jetzt mit entsprechendem Senatsbeschluss sicherstellen, dass ab Inbetriebnahme am 3. Juni 2012 alle Fahrgäste vom BER den gleichen Tarif zahlen und alle Sortierungen nach Berliner und LDS-Taxen entfallen. Ziel ist es jetzt, in den nächsten 12 Monaten insgesamt zu einem gemeinsamen Tarif für Berlin und den Landkreis Dahme-Spreewald zu kommen.“
Zu den Befürchtungen der Taxi-Verbände hinsichtlich der neuen Vereinbarungen hat die Senatsverwaltung Gespräche mit der Senatsinnenverwaltung geführt. Danach wird das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) Schwerpunktkontrollen zur Überwachung der Regelungen durchführen. Die beiden Verwaltungen werden sich darüber hinaus zusammen mit der Arbeitsverwaltung für eine personelle Verstärkung des LABO im Bereich der Taxi- und Schwarzarbeitskontrolle einsetzen.

(Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt)

Wie die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mitteilt, wurde am 06.02.2012 eine neue Taxi-Regelung für den Flughafen BER zwischen dem Land Berlin und dem Landkreis Dahme-Spreewald vereinbart. Sichergestellt werden sollte die ausreichende Bedienung mit Taxen am Flughafen BER.
Da der Flughafen im Bereich des Landkreises liegt und ohne Vereinbarung nur dort zugelassene Taxen Fahrgäste aufnehmen dürfen, galt daher, ausgehend vom alleinigen Zulassungsrecht des Landkreises hier einen Interessensausgleich zwischen Berlin und Landkreis Dahme-Spreewald zu finden.
Mit der Vereinbarung wird das Laderecht für Berliner Taxen am Flughafen dauerhaft und gleichberechtigt gesichert, das bisherige „Reissverschlussverfahren“ mit Taxen aus dem Landkreis entfällt. Es wird ein einheitlicher Tarif für alle Fahrten vom Flughafen eingeführt. Für Fahrten zum Flughafen bleibt es bei den derzeitigen Regelungen: für Fahrten von Berlin zum BER gilt weiterhin der Berliner Tarif.
Im Gegenzug zum Laderecht für alle rund 6.800 Berliner Taxen am Flughafen erhalten Taxen des Landkreises bis zu einer Obergrenze von 400 das Laderecht in Berlin. Die Fahrer müssen aber die Ortskundeprüfung für Berlin vor der Berliner Prüfungskommission ablegen und erhalten dann eine entsprechende Erweiterung ihrer Fahrtberechtigung.
Die Vereinbarung soll nach einem Jahr überprüft werden.
Die vorliegende Vereinbarung stellt kurz zusammengefasst folgendes sicher:

  • Es wird ein gemeinsamer Pflichtfahrbereich definiert
  • Alle Berliner und LDS-Taxen können am Flughafen BER gleichberechtigt Fahrgäste aufnehmen, es gibt keine Quotierung
  • Für Fahrten von Berlin zum Flughafen gilt weiterhin der Berliner Taxi-Tarif
  • vom Flughafen nach Berlin und in den Landkreis Dahme-Spreewald gilt ab 03.06.2012 einheitlich der neue Tarif LDS, der in einigen Punkten modifiziert und damit dem Berliner Tarif angenähert wird
  • Die Vereinbarung gilt für alle in Berlin konzessionierten Taxen
  • Die Vereinbarung gilt für die im Landkreis konzessionierten Taxen, bezüglich des Laderechts in Berlin bis zu einer Höchstzahl von 400
  • Für die Fahrgastaufnahme in Berlin müssen LDS-Taxifahrer die Berliner Ortskundeprüfung vor der für Berlin zuständigen Prüfungskommission ablegen
  • Die in Berlin ladeberechtigten Taxen aus LDS werden besonders gekennzeichnet

(Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung)

Das Berliner Oberverwaltungsgericht hat heute die vom ADAC unterstützten Klagen von vier Autohaltern gegen die Umweltzone auch in der zweiten Instanz als unbegründet abgewiesen. Anders als die Kläger sahen die Richter die von der Berliner Umweltverwaltung vorgelegten Daten und wissenschaftlichen Studien als belastbare Grundlage für die Einführung einer Umweltzone an. Die bei der Aufstellung des Berliner Luftreinhalteplans im Jahr 2005 prognostizierte Senkung der Schadstoffbelastung durch der Umweltzone sei durch die Untersuchungen der Umweltverwaltung bestätigt worden.
Senatorin Katrin Lompscher: „Es freut mich, dass die Berliner Gerichte nun auch in der zweiten Instanz die Umweltzone als sinnvolle Maßnahme zur Bekämpfung der Feinstaub- und Stickoxidbelastung in Berlin bestätigt haben. Gerade durch die seit 2010 wirkende Stufe 2 sind mehr als 60.000 Dieselfahrzeuge nachgerüstet worden, so dass die Konzentration der gesundheitsgefährlichen Rußpartikel aus dem Straßenverkehr um mehr als die Hälfte zurückgegangen ist. Das ist ein großer Erfolg!“
Ohne die Umweltzone wären in diesem Jahr zehn Tage mehr mit Überschreitungen des Feinstaubgrenzwertes registriert worden. Dadurch wurde die erlaubte Zahl von 35 Überschreitungstagen bisher eingehalten. Auch die Stickoxidbelastung, konnte durch die Umweltwelt um etwa 5% gesenkt werden. Allerdings liegt an Hauptverkehrsstraßen die Belastung immer noch über den Grenzwerten.

„Die Umweltzone allein wird aber nicht reichen“, so Lompscher. Die Umweltsenatorin erwarte deswegen auch von der Bundesregierung Unterstützung, zum Beispiel in Form einer steuerliche Förderung besonders schadstoffarmer Fahrzeuge, die die kommende Euro 6 Norm einhalten.

(Quelle: Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz)

Für die Durchführung der Arbeiten werden folgende Verkehrseinschränkungen erforderlich:

Bundesautobahn (BAB) A 113 / Bereich TRH/TAG – Tunnelrevision

zwischen AS Adlershof
und AS Schönefeld Nord
Vollsperrung der Fahrtrichtung Süd
am 10.10.2011
und 11.10.2011
jeweils in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr

mit Ausweitung der Vollsperrung Fahrtrichtung Süd zwischen AS Späthstraße und AS Schönefeld Nord am 11.10.2011 in der Zeit von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr zwischen AS Schönefeld Nord und AS Adlershof Vollsperrung der Fahrtrichtung Nord am 12.10.2011 und 13.10.2011 jeweils in der Zeit von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr

mit Ausweitung der Vollsperrung Fahrtrichtung Nord zwischen AS Schönefeld Nord und AS Späthstraße am 13.10.2011 in der Zeit von 00.00 Uhr bis 05.00 Uhr

Bundesautobahn (BAB) A 100 / A 111

zwischen AS Schmargendorf
und AS Heckerdamm bzw. AS Jakob-Kaiser-Platz Vollsperrung der Fahrtrichtung Nord am 17.10.2011 und 18.10.2011 jeweils in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr zwischen AS Jakob-Kaiser-Platz bzw. AS Heckerdamm und AS Hohenzollerndamm Vollsperrung der Fahrtrichtung Süd am 19.10.2011 und 20.10.2011 jeweils in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00Uhr

Die Umleitungsstrecken sind ausgeschildert.

Die Maßnahmen wurden im Vorfeld zur Vermeidung zusätzlicher Verkehrseinschränkungen mit anderen Baumaßnahmen abgestimmt und koordiniert.

(Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung)

Diese Sperrung wird notwendig, weil die Straßenbauarbeiten mit den Bauarbeiten der DB Bahn AG zur Erneuerung einer der drei Bahnbrücken über den Hüttenweg koordiniert werden müssen. Der Bahnbrückenbau soll rechtzeitig zum Fahrplanwechsel 2011/2012 abgeschlossen sein, um anschließend mit der Erneuerung der parallel zur AVUS verlaufenden Regionalbahnstrecke beginnen zu können.

Die Einfahrt stadteinwärts auf die Autobahn am Hüttenweg ist damit für den Individualverkehr bis voraussichtlich April 2012 nicht mehr möglich. Bis zur geplanten Freigabe der Einfahrtsrampe der Spanische Allee in Fahrtrichtung Nord auf die A 115 ab Ende Oktober / Anfang November 2011 werden die Kraftfahrer gebeten, die Auffahrt am Zehlendorfer Kreuz bzw. Hohenzollerndamm zu nutzen.

Der erste Bauabschnitt der A 115 wird voraussichtlich bereits Ende des Jahres 2011 fertig gestellt sein und damit ca. 4 Monate eher als geplant.

(Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung)