Taxi-Regelung für neuen Flughafen BER vereinbart

Wie die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mitteilt, wurde am 06.02.2012 eine neue Taxi-Regelung für den Flughafen BER zwischen dem Land Berlin und dem Landkreis Dahme-Spreewald vereinbart. Sichergestellt werden sollte die ausreichende Bedienung mit Taxen am Flughafen BER.
Da der Flughafen im Bereich des Landkreises liegt und ohne Vereinbarung nur dort zugelassene Taxen Fahrgäste aufnehmen dürfen, galt daher, ausgehend vom alleinigen Zulassungsrecht des Landkreises hier einen Interessensausgleich zwischen Berlin und Landkreis Dahme-Spreewald zu finden.
Mit der Vereinbarung wird das Laderecht für Berliner Taxen am Flughafen dauerhaft und gleichberechtigt gesichert, das bisherige „Reissverschlussverfahren“ mit Taxen aus dem Landkreis entfällt. Es wird ein einheitlicher Tarif für alle Fahrten vom Flughafen eingeführt. Für Fahrten zum Flughafen bleibt es bei den derzeitigen Regelungen: für Fahrten von Berlin zum BER gilt weiterhin der Berliner Tarif.
Im Gegenzug zum Laderecht für alle rund 6.800 Berliner Taxen am Flughafen erhalten Taxen des Landkreises bis zu einer Obergrenze von 400 das Laderecht in Berlin. Die Fahrer müssen aber die Ortskundeprüfung für Berlin vor der Berliner Prüfungskommission ablegen und erhalten dann eine entsprechende Erweiterung ihrer Fahrtberechtigung.
Die Vereinbarung soll nach einem Jahr überprüft werden.
Die vorliegende Vereinbarung stellt kurz zusammengefasst folgendes sicher:

  • Es wird ein gemeinsamer Pflichtfahrbereich definiert
  • Alle Berliner und LDS-Taxen können am Flughafen BER gleichberechtigt Fahrgäste aufnehmen, es gibt keine Quotierung
  • Für Fahrten von Berlin zum Flughafen gilt weiterhin der Berliner Taxi-Tarif
  • vom Flughafen nach Berlin und in den Landkreis Dahme-Spreewald gilt ab 03.06.2012 einheitlich der neue Tarif LDS, der in einigen Punkten modifiziert und damit dem Berliner Tarif angenähert wird
  • Die Vereinbarung gilt für alle in Berlin konzessionierten Taxen
  • Die Vereinbarung gilt für die im Landkreis konzessionierten Taxen, bezüglich des Laderechts in Berlin bis zu einer Höchstzahl von 400
  • Für die Fahrgastaufnahme in Berlin müssen LDS-Taxifahrer die Berliner Ortskundeprüfung vor der für Berlin zuständigen Prüfungskommission ablegen
  • Die in Berlin ladeberechtigten Taxen aus LDS werden besonders gekennzeichnet

(Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung)

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