Berliner Umweltzone vor Gericht endgültig bestätigt

Das Berliner Oberverwaltungsgericht hat heute die vom ADAC unterstützten Klagen von vier Autohaltern gegen die Umweltzone auch in der zweiten Instanz als unbegründet abgewiesen. Anders als die Kläger sahen die Richter die von der Berliner Umweltverwaltung vorgelegten Daten und wissenschaftlichen Studien als belastbare Grundlage für die Einführung einer Umweltzone an. Die bei der Aufstellung des Berliner Luftreinhalteplans im Jahr 2005 prognostizierte Senkung der Schadstoffbelastung durch der Umweltzone sei durch die Untersuchungen der Umweltverwaltung bestätigt worden.
Senatorin Katrin Lompscher: „Es freut mich, dass die Berliner Gerichte nun auch in der zweiten Instanz die Umweltzone als sinnvolle Maßnahme zur Bekämpfung der Feinstaub- und Stickoxidbelastung in Berlin bestätigt haben. Gerade durch die seit 2010 wirkende Stufe 2 sind mehr als 60.000 Dieselfahrzeuge nachgerüstet worden, so dass die Konzentration der gesundheitsgefährlichen Rußpartikel aus dem Straßenverkehr um mehr als die Hälfte zurückgegangen ist. Das ist ein großer Erfolg!“
Ohne die Umweltzone wären in diesem Jahr zehn Tage mehr mit Überschreitungen des Feinstaubgrenzwertes registriert worden. Dadurch wurde die erlaubte Zahl von 35 Überschreitungstagen bisher eingehalten. Auch die Stickoxidbelastung, konnte durch die Umweltwelt um etwa 5% gesenkt werden. Allerdings liegt an Hauptverkehrsstraßen die Belastung immer noch über den Grenzwerten.

„Die Umweltzone allein wird aber nicht reichen“, so Lompscher. Die Umweltsenatorin erwarte deswegen auch von der Bundesregierung Unterstützung, zum Beispiel in Form einer steuerliche Förderung besonders schadstoffarmer Fahrzeuge, die die kommende Euro 6 Norm einhalten.

(Quelle: Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz)

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