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Kreditkarte, EC-Karte, bargeldlos die Taxifahrt begleichen. Von vielen Taxiunternehmen bereits heutzutage angeboten und von immer mehr Taxi-Kunden genutzt. In seiner gestrigen Sitzung beschloss nun der Senat von Berlin eine neue Verordnung auf den Weg zu bringen, die die Akzeptanz von Kreditkarten im Taxi vorschreibt. In Zukunft muss es in jedem Taxi in Berlin möglich sein mit mindestens drei verschiedenen im „Geschäftszahlungsverkehr üblichen Karten“ bezahlen zu können. Der Kunde muss sich allerdings durch Vorlage eines“amtliches Dokuments“ legitimieren können. Dieses sehen bereits jetzt schon die meisten AGB der Kreditinstitute vor wenn man seine Karte erhält.

Was in der heutigen Zeit eigentlich selbstverständlich in der Dienstleistung sein sollte, wird nun gesetzlich geregelt. Für den Fahrgast wird das Taxi fahren nun bequemer werden. Für die Taxiunternehmen sollten sich die Kosten für Anschaffung und Bereithaltung der Kartenleser im überschaubaren Rahmen halten. Ein weiterer Vorteil für das Taxigewerbe wird die Bekämpfung der Schwarzarbeit sein. Durch die Kreditkartenbelege lassen sich künftig die Einsatzzeiten eines Taxis leichter nachvollziehen. Die Verordnung tritt drei Monate nach Veröffentlichung in Kraft und lässt damit den Taxibetrieben ausreichend Zeit um sich mit den notwendigen Geräten auszustatten. Man darf gespannt sein wie Ordnungswidrigkeiten geregelt sind und ob die Behörden bei Verstößen ausreichend Kapazitäten frei haben um diesen nachgehen zu können.