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Der Zuschlag für bargeldlose Zahlung im Taxenverkehr wird von bislang 0,50 € auf 1,50 € angehoben. Der Senat hat dazu am 30.11.2010 auf Vorlage von Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer die Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr beschlossen.

Die Anhebung ist erforderlich, weil der bisherige Zuschlag die entstehenden Kosten bei bargeldloser Zahlung nicht vollständig gedeckt hat – diese also zu Lasten der Unternehmer ging.

Der Einsatz von Kreditkartensystemen in Taxen liegt im Interesse der Kunden und erhöht die Sicherheit des Taxifahrers. Der erhobene Zuschlag bewirkt, dass nur diejenige Taxe profitiert, die bargeldlose Zahlung tatsächlich akzeptiert. Es wird nur derjenige Fahrgast belastet, der bargeldlos zahlt. Die Beibehaltung eines einheitlichen Zuschlags für alle Arten bargeldloser Zahlung erhält die bisherige Übersichtlichkeit des Berliner Tarifs.
Die Tarifänderung tritt am 11. Dezember 2010 in Kraft.