Das Landgericht Frankfurt a.M. hat heute ein Urteil verkündet, dass es mytaxi verbietet, einen Preisnachlass mittels Gutschrift/Gutschein auf Fahrpreise zu geben, wenn die Taxifahrt innerhalb des „Geltungsbereichs der amtlich festgesetzten Tarife“ durchgeführt wird (Az. 3″06 O 72/15). Das LG Frankfurt sieht darin eine „unlautere geschäftliche Handlung“ im Sinne des UWG und PBefG. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und kann durch Berufung angefochten werden.
News rund um das Taxigewerbe
Bereits am 24. Juni 2015 hatte das Verwaltungsgericht Berlin beschlossen, dass die bargeldlose Zahlung mit üblichen Kreditkarten und/oder Debitkarten möglich in einem Taxi sein muss. Nun hat das nächsthöhere Gericht, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG 1 S 76.15) beschlossen, dass gegen die erlassene Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr keine Bedenken bestehen. Ferner greift die Verordnung nach Meinung des Gerichts auch nicht unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit der Taxiunternehmer ein.
Die Berliner Polizei hat heute auf ihrer Facebook-Seite das Thema „Stiller Alarm“ aufgegriffen. Dabei werden rote LED, die im Dachzeichen integriert sind, zum Blinken gebracht. Sollte einem also ein „blinkendes Taxischild“ auffallen, sollte die Polizei verständigt werden. Wenn es möglich ist, bitte Standort, Fahrtrichtung und Kennzeichen durchgeben. Der „Stille Alarm“ im Detail sowie eine passende Abbildung findet ihr hier auf TiB.
Ab heute gilt der neue Taxi-Tarif in Berlin. Eine Übersicht der neuen Grundgebühr, Kilometerpreise und Zuschläge finden Sie auf unserer Seite „Taxi-Tarif„. Unser Fahrpreis-Rechner ist ebenfalls aktualisiert worden.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat am heutigen Tage beschlossen (VG 11 L 213.15 , VG 11 L 216.15), dass die bargeldlose Zahlung mit üblichen Kreditkarten und/oder Debitkarten möglich sein muss. Mit der Siebenten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte wurde verpflichtend geregelt, dass der Kunde mit „im Geschäftsverkehr üblichen“ Kreditkarten und Debitkarten im Taxi bezahlen kann und diese Zahlungsmittel akzeptiert werden müssen (Details dazu auf unserer Seite Recht und Gesetz sowie im vorherigen Artikel).
Gegen diese Verordnung sind zwei Berliner Taxiunternehmer vor Gericht gezogen. Dieses hat nun die Eilanträge zurückgewiesen. Die finanziellen Belastungen für den Taxiunternehmer halten sich nach Ansicht des Gerichts im Rahmen, da die Taxiunternehmen einen Zuschlag von 1,50 Euro bei bargeldloser Zahlung erheben dürfen und die notwendigen Geräte für unter 20,- Euro im Monat gemietet werden können. Ferner diene die Verordnung dem Gemeinwohl und verstoße auch nicht gegen „höherrangiges Recht“. Es bleibt nun abzuwarten, ob gegen diese Beschlüsse nun Beschwerden eingelegt wird und sich das Oberverwaltungsgericht mit dem Thema befassen muss.
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