Taxis in Berlin müssen bargeldlose Zahlung akzeptieren
Das Berliner Verwaltungsgericht hat am heutigen Tage beschlossen (VG 11 L 213.15 , VG 11 L 216.15), dass die bargeldlose Zahlung mit üblichen Kreditkarten und/oder Debitkarten möglich sein muss. Mit der Siebenten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte wurde verpflichtend geregelt, dass der Kunde mit „im Geschäftsverkehr üblichen“ Kreditkarten und Debitkarten im Taxi bezahlen kann und diese Zahlungsmittel akzeptiert werden müssen (Details dazu auf unserer Seite Recht und Gesetz sowie im vorherigen Artikel).
Gegen diese Verordnung sind zwei Berliner Taxiunternehmer vor Gericht gezogen. Dieses hat nun die Eilanträge zurückgewiesen. Die finanziellen Belastungen für den Taxiunternehmer halten sich nach Ansicht des Gerichts im Rahmen, da die Taxiunternehmen einen Zuschlag von 1,50 Euro bei bargeldloser Zahlung erheben dürfen und die notwendigen Geräte für unter 20,- Euro im Monat gemietet werden können. Ferner diene die Verordnung dem Gemeinwohl und verstoße auch nicht gegen „höherrangiges Recht“. Es bleibt nun abzuwarten, ob gegen diese Beschlüsse nun Beschwerden eingelegt wird und sich das Oberverwaltungsgericht mit dem Thema befassen muss.
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