Taxi in Berlin wünscht allen Berlinern frohe und besinnliche Weihnachten. Die Berliner Funkzentralen arbeiten auf Hochtouren. Trotzdem kann es im Einzelfall vorkommen, dass längere Wartezeiten unvermeidbar sind. Vielen Dank an dieser Stelle für Ihr Verständnis. Genießen Sie die Feiertage im Kreise Ihrer Liebsten. Allen Berliner Taxifahrern und -fahrerinnen wünschen wir eine unfallfreie Fahrt.

Berlin wird dieses Wochenende etwas voller als sonst. Zahlreiche Besucher strömen in die Stadt. Heute Abend wird die Internationale Funkausstellung feierlich eröffnet. Die IFA selbst kann dann vom 02. bis 07. September am Messegelände besucht werden. Am Samstag findet im Olympiastadion das 75. ISTAF statt. Ungefähr 55.000 Besucher werden das Sportfest live verfolgen. Die Arena in Treptow beherbergt vom 02. bis 04.09. die Bread & Butter.

Bis Ende August 2016 wird die Anbindungsfahrbahn der Kynaststraße an die Hauptstraße nur bis zur Baustelle als Sackgasse befahrbar sein. Eine Durchfahrung zur Hauptstraße ist nicht möglich. Das Abbiegen von der Hauptstraße in den unteren Teil der Kynaststraße ist ebenfalls nicht möglich. Alt-Stralau ist weiterhin über die Stralauer Allee erreichbar. Darüber informiert die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Zuge des Ausbaus der Hauptstraße von Markgrafendamm bis Karlshorster Straße. Der Einmündungsbereich des unteren Teils der Kynaststraße an die Hauptstraße ist für diese Zeit für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

 

Das Landgericht Frankfurt a.M. hat heute ein Urteil verkündet, dass es mytaxi verbietet, einen Preisnachlass mittels Gutschrift/Gutschein auf Fahrpreise zu geben, wenn die Taxifahrt innerhalb des „Geltungsbereichs der amtlich festgesetzten Tarife“ durchgeführt wird (Az. 3″06 O 72/15). Das LG Frankfurt sieht darin eine „unlautere geschäftliche Handlung“ im Sinne des UWG und PBefG. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und kann durch Berufung angefochten werden.

Bereits am 24. Juni 2015 hatte das Verwaltungsgericht Berlin beschlossen, dass die bargeldlose Zahlung mit üblichen Kreditkarten und/oder Debitkarten möglich in einem Taxi sein muss. Nun hat das  nächsthöhere Gericht, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG 1 S 76.15) beschlossen, dass gegen die erlassene Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr keine Bedenken beste­hen. Ferner greift die Verordnung nach Meinung des Gerichts auch nicht un­ver­hält­nis­mäßig in die Berufs­frei­heit der Taxi­unter­neh­mer ein.