Europaweit einheitliche Kriterien für Fahrzeuge mit nachgerüstetem Partikelfilter notwendig

Auf Antrag Berlins setzt sich die derzeit in Wernigerode tagende Umweltministerkonferenz für eine europaweite Harmonisierung der Kriterien für die Genehmigung von Partikelfiltern in Dieselfahrzeugen ein. Unterschiedliche Kriterien für die Genehmigung können dazu führen, dass im Ausland zugelassenen und mit einem Partikelfilter nachgerüstete Fahrzeuge nicht in deutschen Umweltzonen verkehren dürfen. Umgekehrt besteht ein ähnliches Risiko für deutsche Fahrzeughalter in Umweltzonen im Ausland. Europaweit einheitliche Standards für die Zertifizierung und Genehmigung von Partikelfiltern schaffen hier Abhilfe.

Senatorin Katrin Lompscher hierzu: „Fahrzeuge mit Partikelfiltern müssen europaweit freie Fahrt in den Umweltzonen haben.“

Zugleich hat die Umweltministerkonferenz in Wernigerode heute auf Initiative Berlins verschärfte Anforderungen für die geplante Novellierung der europäischen Richtlinie zu Geräuschgrenzwerten für Kfz gefordert. Die Umweltministerkonferenz setzt sich dafür ein, dass alle Potenziale zur Reduzierung des Fahrzeuglärms genutzt werden und so ein effektiver Beitrag zur Entlastung der Bevölkerung von Straßenverkehrslärm erbracht wird.

Umweltsenatorin Lompscher: „In Deutschland sind allein durch den Straßenverkehr zwei Millionen Menschen von Lärmpegeln betroffen, die eine Gesundheitsgefährdung darstellen. Um hier eine Entlastung zu erreichen, sind dem Stand der Technik entsprechende Verbesserungen der Kraftfahrzeuge erforderlich. Ich freue mich, dass die Umweltministerkonferenz ebenso wie der deutsche Städtetag die Notwendigkeit dieser Maßnahmen anerkennt.“

Pressemitteilung vom 27.05.2011, 11:30 Uhr; Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz

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