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Das Berliner Verwaltungsgericht hat am heutigen Tage beschlossen (VG 11 L 213.15 , VG 11 L 216.15), dass die bargeldlose Zahlung mit üblichen Kreditkarten und/oder Debitkarten möglich sein muss. Mit der Siebenten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte wurde verpflichtend geregelt, dass der Kunde mit „im Geschäftsverkehr üblichen“ Kreditkarten und Debitkarten im Taxi bezahlen kann und diese Zahlungsmittel akzeptiert werden müssen (Details dazu auf unserer Seite Recht und Gesetz sowie im vorherigen Artikel).

Gegen diese Verordnung sind zwei Berliner Taxiunternehmer vor Gericht gezogen. Dieses hat nun die Eilanträge zurückgewiesen. Die finanziellen Belastungen für den Taxiunternehmer halten sich nach Ansicht des Gerichts im Rahmen, da die Taxiunternehmen einen Zuschlag von 1,50 Euro bei bargeldloser Zahlung erheben dürfen und die notwendigen Geräte für unter 20,- Euro im Monat gemietet werden können. Ferner diene die Verordnung dem Gemeinwohl und verstoße auch nicht gegen „höherrangiges Recht“. Es bleibt nun abzuwarten, ob gegen diese Beschlüsse nun Beschwerden eingelegt wird und sich das Oberverwaltungsgericht mit dem Thema befassen muss.

In der heutigen Ausgabe des Gesetz- und Verordnungsblattes wurde der neue Taxitarif veröffentlicht. Die bereits zuvor erwähnten Änderungen werden demnach zum 30. Juni 2015 aktiv. Neben der Erhöhung von Grund- und Kilometerpreis sowie der Tarifstufe für den Kurzstreckenpauschaltarif gibt es eine Vereinfachung bei den Zuschlägen. Neu ist auch, dass die Summe sämtlicher anlässlich einer Fahrt zu erhebender Zuschläge die Höhe von 13,00 Euro nicht übersteigen bzw. nicht berechnet werden darf. Nun wird es im Alltag wohl sehr selten vorkommen, dass man auf mehr als 13,- Euro kommt, aber immerhin hat der Gesetzgeber damit eine Obergrenze gesetzt.

Die „Achte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr“ steht auf unserer Seite „Recht und Gesetz“ zum Download bereit. Die Abschrift muss im Taxi mitgeführt und auf Verlangen dem Kunden zum Nachlesen vorgelegt werden. Ferner müssen auch die Tarifaufkleber an der hinteren, linken Scheibe erneuert werden. Eine Umprogrammierung der Taxameter ist für die meisten Modelle ab sofort bzw. in den kommenden Tagen vorab möglich.

 

Der Anfang des Jahres eingeführte Mindestlohn, von dem auch das Taxigewerbe in Berlin betroffen ist, hat den Senat auf seiner heutigen Sitzung dazu veranlasst, den Berliner Taxitarif anzuheben. Sowohl der Grundpreis als auch die Kilometerpreise werden erhöht.

  • Grundpreis von bisher 3,40 Euro auf 3,90 Euro
  • die ersten 7 Kilometer von bisher 1,79 Euro auf 2,00 Euro
  • jeder weitere Kilometer von bisher 1,28 Euro auf 1,50 Euro

Die Wartezeit erhöht sich von 25,- Euro um 5,- Euro auf 30,- Euro. Somit kostet das wartende Taxi statt bisher knapp 0,42 Euro zukünftig 0,50 Euro pro Minute. Nach wie vor beginnt die Wartezeit erst ab der Vollendung einer Minute.

Eine weitere Änderung betrifft die Zuschläge bei der Nutzung von Großraumtaxis. Bisher musste ab der 5. Person ein Zuschlag von 1,50 Euro pro Person gezahlt werden. Zukünftig werden pauschal 5,- erhoben, wenn mehr als vier Personen ein Großraumtaxi nutzen möchten. Bei acht Fahrgästen verringert sich somit der Zuschlag von bisher 6,- Euro um einen Euro.

Der neue Berliner Taxi-Tarif muss erst noch im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden. Erst dann wird auch verbindlich bekannt sein ab wann der neue Taxitarif gültig ist.

Vor vier Tagen ist die Annahmepflicht für Kreditkarten (und Debitkarten) in Berliner Taxis in Kraft getreten. Nun soll durch eine Berliner Taxifahrerin am Verwaltungsgericht Berlin ein Eilantrag gegen die entsprechende Änderungsverordnung eingereicht worden sein. Als Begründung sollen „unzumutbare“ Anschaffungskosten für die notwendigen Abrechnungssysteme angeführt worden sein. Die Änderungsverordnung war am 13.01.2015 beschlossen und vorgestellt worden. Enthalten ist ein Passus, der eine dreimonatige Frist für das Inkrafttreten beinhaltet. Anfang Februar 2015 wurde diese im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin veröffentlicht. Entsprechende Abrechnungssysteme sind in allen Preisklassen verfügbar, so dass man gespannt sein darf, ob das Verwaltungsgericht dieser Argumentation folgen wird.

Am 08. Mai ist die Siebente Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr in Kraft getreten. Damit ist die Akzeptanz von „im Geschäftsverkehr üblichen“ Kreditkarten und Debitkarten im Taxi verpflichtend geregelt. In jedem Taxi müssen mindestens drei dieser Zahlungsarten angenommen werden können. Für den Taxikunden in Berlin sollte es mit dem heutigen Tag noch einfacher sein, die Taxifahrt mit der EC- oder Kreditkarte begleichen zu können.

Weitere Einzelheiten zu diesem Thema haben wir auf der Seite Bargeldlose Zahlung im Taxi für Sie zusammengetragen.